1. Geltungsbereich
1.1. Die Bürohilfe Flora bietet ihre Dienstleistungen selbstständig an und unterstützt den Auftraggeber bei seinen Aufgaben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
1.2. Die Auftragnehmerin ist für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen verantwortlich, aber nicht für die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
1.3. Die Auftragnehmerin erledigt ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen, kann jedoch keine Garantie für bestimmte Ergebnisse oder Erfolge geben.
1.4. Die Auftragnehmerin erstellt ein individuelles Angebot für den Auftraggeber. Für zusätzliche Aufgaben des Kunden muss eine separate Vereinbarung abgeschlossen werden.
1.5. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine Dienstleistung mündlich, per E-Mail, per WhatsApp oder Post bucht und die Auftragnehmerin das schriftlich bestätigt. Dies gilt für alle Neu- und Einzelaufträge.
1.6. Die Auftragnehmerin kann einen Auftrag auch durch Ausführung annehmen, wenn alle Einzelheiten geklärt sind.
1.7. Die Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer es wurde schriftlich anders vereinbart. Der Auftragnehmer widerspricht den AGB des Kunden. Es braucht keinen weiteren Widerspruch.
1.8. Die Dienstleistungen werden ausschließlich dem Kunden und nicht Dritten zur Verfügung gestellt. Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Bürohilfe Flora ist nur mit ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
2. Vertragsgegenstand, Leistungszeit & -umfang
2.1. Die Bürohilfe Flora übernimmt als selbstständige Kleinunternehmerin die folgenden Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
2.2. Es steht der Auftragnehmerin frei, Subunternehmer zu beauftragen und den Auftrag ganz oder teilweise an Dritte weiterzuleiten. Der Kunde kann der Weitergabe widersprechen, wenn seine Interessen beeinträchtigt werden.
2.3. Höhere Gewalt oder Betriebsstörungen, die die Auftragnehmerin ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistung zu erbringen, verändern die Leistungszeiten um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörung. Wenn die Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Wochen führt oder das Interesse des Kunden an der Vertragserfüllung objektiv wegfällt, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Pflichten des Auftraggebers (Kunde)
3.1. Der Kunde muss der Auftragnehmerin alle Gesetze und Vorschriften nennen, die sie für ihre Leistung beachten soll. Die Auftragnehmerin nimmt eine rechtliche Beratung oder Überprüfung nicht vor. Für diesen Fall ist ein Rechtsanwalt vom Auftraggeber zu beauftragen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, der Auftragnehmerin rechtzeitig die für die Erbringung der Dienste erforderlichen Informationen und Materialien zu liefern.
3.3. Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben.
3.4. Der Kunde stellt sicher, dass die Auftragnehmerin alle Rechte hat, einschließlich Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter und Urheberrechte ist nicht Gegenstand des Auftrags.
3.5. Wenn der Kunde der Auftragnehmerin körperliche oder nicht körperliche Gegenstände zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet, die Auftragnehmerin von jeglicher Inanspruchnahme Dritter freizustellen. Das beinhaltet auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
3.6. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Datensicherungen selbstständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Die Auftragnehmerin haftet nicht für verlorene Daten, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden noch verfügbar wären.
3.7. Der Kunde stimmt zu, dass die Auftragnehmerin die erbrachte Leistung für den Kunden mit seinem Namen und seinem Firmenlogo als Referenz benennt.
4. Preise
4.1. Die Preisvereinbarung erfolgt auf Grundlage des Angebots der Auftragnehmerin. Die Höhe richtet sich nach der Tätigkeit und dem Umfang der Offerte.
4.2. Die Preise gelten ohne Mehrwertsteuer, da die Auftragnehmerin keine Umsatzsteuer ausweisen darf.
4.3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei einer längeren Vertragsdauer eine Anpassung der Vergütung zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, darüber zu verhandeln.
5. Rechnungsstellung und Fälligkeit
5.1. Alle Leistungen werden sofort nach Erbringung in Rechnung gestellt.
5.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort fällig.
5.3. Ferner ist die Auftragnehmerin berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, um ihren Aufwand zu decken:
5.4. Es gibt keine Abzüge. Und die Anzahlungen werden nicht verzinst.
5.5. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Verzugszinsen fällig. Die Inkassokosten sind vom Kunden zu tragen.
5.6. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Dienstleistung einzustellen, wenn wiederholter Zahlungsverzug vorliegt. Sie können Ansprüche auf entgangene Gewinne oder Schadensersatz nicht geltend machen.
5.7. Bei Zahlungsverzug oder drohendem Insolvenzverfahren werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen abzusichern und die Auftragnehmerin über alle Details zu informieren.
6. Verschwiegenheit
6.1. Die Geheimhaltungspflicht der Auftragnehmerin bezieht sich nur auf Informationen, Daten, Pläne oder sonstige Unterlagen des Kunden, die dieser ausdrücklich als geheim gekennzeichnet hat.
6.2. Die Geheimhaltungspflicht entfällt, wenn die Information allgemein bekannt ist oder wird oder ohne ihr Verschulden allgemein bekannt wird.
7. Kommunikation
7.1. Die Auftragnehmerin darf mit dem Kunden per E-Mail kommunizieren. Der E-Mailverkehr erfolgt unverschlüsselt.
7.2. Die Kommunikation erfolgt auch über gängige bereitgestellte Applikationen wie zum Beispiel Telefon, Zoom, Dropbox, WhatsApp, Telegram, Signal oder SMS.
7.3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Auftrags und zur Erfüllung des Vertrags.
7.4. Alle Zugangsdaten werden nach Abschluss des Auftrags gelöscht.
8. Kündigung
8.1. Kündigungsfristen: Beide Parteien können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen per Brief oder E-Mail kündigen. Die Auftragnehmerin muss den Erhalt bestätigen.
8.2. Gründe für eine außerordentliche Kündigung:
8.3. Regelung bei Ausfall von Bürohilfe Flora:
9. Datenschutz
9.1. Nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO werden Vertragsdaten erhoben, wie z.B. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrags erforderlich sind.
9.2. Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung entspricht oder eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO vorliegt.
9.3. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, wenn dafür keine Einwilligung vorliegt oder mit dem dritten Anbieter eine Standardvertragsklausel vereinbart wurde
9.4. Der Auftraggeber ist mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.
9.5. Weitere Informationen zum Datenschutz: Datenschutzerklärung
10. Schlussbestimmungen
10.1. Sollte eine allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Klauseln unberührt.
10.2. Die Vertragsinhalte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn eine Bestimmung unwirksam ist.
10.3. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
10.4. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist anzuwenden.
Stand: 10. November 2024